Corona-Schutzimpfungen in unserer Praxis
Corona-Schutzimpfungen in unserer Praxis starten in der Woche nach Ostern, ab Donnerstag den 08. April. Auch wenn die Impfstoffmengen zu Beginn noch sehr gering sein werden, kann es nun endlich losgehen. Wir wollen helfen aus dem Lockdown heraus zu kommen. Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre
Roberta Udrescu
Welche Patienten können geimpft werden?
Bei Corona-Schutzimpfung in unserer Praxis müssen wir uns an die Priorisierungsvorgaben halten! „Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die Priorisierung gemäß der Impfverordnung als Grundlage, die flexibel anzuwenden ist“, laut Beschlusspapier von Bund und Ländern. Pflegefälle und Patienten mit Vorerkrankungen haben Vorrang, da bei ihnen ein höheres Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
In der Coronaviris-Impfverordnung wurden die Vorerkrankungen genauer definiert:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
Impfungen nur mit Termin!
Bitte beachten Sie, dass eine Impfung in unserer Praxis ausschließlich mit einem Termin möglich ist! Die Zahl der vorhandenen Impfdosen wird genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt. Zu Beginn des Impfens gegen eine COVID-19 Erkrankung verfügen wir in unserer Praxis nur über eine geringe Menge an Impfstoffen, die uns wöchentlich zugeteilt werden. Voraussichtlich ab der letzten Aprilwoche ist mit mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zu rechnen. Sobald genügend Impfstoff bereitgestellt werden kann, werden wir diese Information hier auf unserer Webseite veröffentlichen.
Terminanfragen telefonisch oder per E-Mail
Eine Terminanfrage für eine Corona-Schutzimpfungen in unserer Praxis ist nur telefonisch unter der Praxisnummer: (0209) 370800 oder per E-Mail möglich. Sie können uns auch Ihren Terminwunsch mit dem Kontaktformular am Ende dieser Seite senden. Eine verbindliche Online-Terminierung für Coronaschutzimpfungen ist nicht verfügbar!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Zunächst Impfstoff von BioNTech/Pfizer
Für die COVID-19-Schutzimpfung in unserer HNO-Praxis in Gelsenkirchen-Buer wird voraussichtlich in den ersten beiden Wochen (8. bis 18. April) ausschließlich der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen.
Ablauf der Schutzimpfung
Für den Aufbau des Impfschutzes sind mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna und dem Vektor-basierten Impfstoff von AstraZeneca zwei Impfstoffdosen notwendig.
Nach der aktuellen Impfverordnung werden folgende Abstände zwischen den Impfungen empfohlen:
- 3 bzw. 4 bis 6 Wochen für mRNA-Impfstoffe (BioNTech, Moderna)
- 12 Wochen für den Vektor-basierten Impfstoff (AstraZeneca, Vaxzevria)
Sollte der empfohlene maximale Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt werden und muss nicht neu begonnen werden.
Wird nach der 1. Impfung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen (positiver PCR-Test), soll die 2. Impfung zunächst nicht gegeben werden, sondern erst etwa 6 Monate nach Genesung erfolgen.
Zu anderen Impfungen sollte – nach Möglichkeit – ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach Ende der Impfserie eingehalten werden. Notfallimpfungen sind hiervon ausgenommen.
Die STIKO wird die Evidenz (die aktuelle wissenschaftliche Kenntnis) zu den bereits zur Anwendung kommenden sowie weiteren, kurz vor der Zulassung stehenden Impfstoffen fortlaufend prüfen und die Impfempfehlungen gegebenenfalls anpassen.
Stand: 12.03.2021
Bitte diese Unterlagen zum Impftermin mitbringen:
- Personalausweis (oder anderer Lichtbildausweis)
- Medizinische Maske (OP-Maske, FFP-2 oder KN95 / N95-Maske)
- Krankenkassenkarte (wenn vorhanden)
- Impfpass (wenn vorhanden)
- medizinische Unterlagen
(zum Beispiel Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden) - Aufklärungsmerkblatt, Anamnese- und Einwilligungsbogen
(bitte herunterladen, ausdrucken und ausfüllen, wenn möglich)
Ihre Dokumente zu mRNA-Impfstoffen
(BioNTech/Pfizer, Moderna)
Ihre Dokumente zu Vektor-Impfstoffen
(AstraZeneca, Vaxzevria)
Häufig gestellte Fragen
FAQ zu Corona-Schutzimpfung in ArztpraxenTerminanfragen
Telefonisch während unserer Öfffnungszeiten unter: (0209) 370800
Montag - Freitag 8:00 - 11:30 Uhr, Montag 14:00 - 17:30 Uhr, Dienstag + Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr.
Oder per E-Mail sowie über unser Kontaktformular.
Wir verwenden die Angaben ausschließlich zur Korrespondenz mit Ihnen! Der Schutz persönlicher Daten ist uns besonders wichtig! Details dazu finden Sie in den Hinweisen unserer Datenschutzerklärung.
Hotlines, die zum Thema Coronavirus informieren
Land NRW: 0211 - 91 19 10 01 - Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 - 011 77 22
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 - 346 465 100
Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung unter der Behördennummer: 115115
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: Fax: 030 - 340 60 66 07 oder per E-Mail an: info.deaf@bmg.bund.de oder info.gehoerlos@bmg.bund.de