Doctor-medic Roberta Udrescu – Fachärztin für Hals-, Nasen und Ohrenheilkunde

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Masernschutzgesetz ab März 2020, HNO Praxis in Buer

Masernschutzgesetz ab März 2020

Das Masernschutzgesetz ab März 2020. Welche Änderungen die Masern-Impfpflicht mitbringt und was Sie wissen müssen haben wir hier zusammengetragen.

Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ soll insbesondere Kinder besser vor Masern schützen, denn Masern sind eine hochansteckende und schwerwiegende Erkrankung.
Genauer gesagt, ist eine Masernerkrankung ein hochansteckende Viruserkrankung, die im schlimmsten Fall auch tödlich enden kann.

Masern in Zahlen

Europaweit wurden im Jahr 2018 insgesamt 12.352 Maserfälle gemeldet. Im Folgejahr wurden in Deutschland 544 Fälle registriert, davon gab es in NRW allein 135 Masernfälle. Das sind mehr als 26 Prozent aller Masernerkrankungen bundesweit. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich und der einzige und zugleich wirksame Schutz gegen eine Masernerkrankung ist die Impfung! Sie sorgt für eine lebenslange Immunität.

Viele Erwachsende unteschätzen das Risiko

Häufig wird die Masernerkrankung als harmlose Kinderkrankeit bezeichnet und ein großer Teil der Erwachsenen weiß nicht, dass Ihr Impfschutz unvollständig ist. Untersuchungen und Befragungen haben gezeigt, dass Immunitätslücke bei den nach 1970 geborenen Erwachsenen besonders hoch ist. Auch die Zahl der Impfgegner ist angestigen, da die Gefahren wenig bekannt sind. Daher hat sich der Gesetzgeber zur Impfplicht entschlossen.

Nachweise erforderlich

Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes müssen Eltern gegenüber der Schule oder Kita nachweisen können, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Dieser Nachweis gilt ebenfalls für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.

Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens 31.07.2021 erbringen. Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro - oder der Verlust des Kitaplatzes.

Impfung gegen Masern

Die Impfung erfolgt als sogenannte MMR- Kombinationsimpfung gemeinsam gegen Masern, Mumps und Röteln. Sie wird in der Regel gut vertragen. Als mögliche Nebenwirkungen der Impfung kommt es durch die Anregung der körpereigenen Abwehr häufig zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. In den ersten drei Tagen nach der Impfung können auch kurzfristig Allgemeinsymptome wie beispielsweise eine mäßige Temperaturerhöhung, Frösteln, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen- Darm-Beschwerden auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach ein bis drei Tagen wieder ab.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse und und auf den weiter unten aufgeführten Internetseiten.

Einen persönlichen Beratungs- und Impftermin in unserer Praxis können Sie auch online buchen.

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Roberta Udrescu

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